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1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Kaufvertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle nachfolgenden Geschäfte als vereinbart, selbst wenn wir uns bei weiteren Verträgen - insbesondere bei telefonischer Bestellung - nicht ausdrücklich hierauf berufen. Sofern im Einzelfall  ausnahmsweise etwas anderes gelten soll - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Durch die Auslieferung von Ware erkennen wir die Geschäftsbedingungen des Käufers nicht an; demgegenüber erklärt sich der Käufer durch die Warenannahme mit unseren Bedingungen einverstanden.
 
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur für Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
 
2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie technische Datenblätter, Gewichts- und Maßangaben usw., sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verträge kommen nur durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Aufträge gelten auch im Falle stillschweigender Ausführung als angenommen.
 
2.2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß unserem Angebot. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu plus/minus 10 % sind zulässig.
 
3. Preise
3. 1 Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet.

 
3.2 Preiserhöhungen sind zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluss entstanden sind; die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Käufer innerhalb angemessener Frist angezeigt werden.
 
3.3 Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, kann keine Partei hieraus ableiten.
 
3.4 Etwaige nach Kaufabschluss eintretende Änderungen von Zöllen und sonstige, die Ware betreffenden Abgaben sowie Frachten, gehen zugunsten oder zulasten des Käufers.
 
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungen sind, soweit wir nichts anderes schriftlich bestätigt haben, sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto bzw. binnen 21 Tagen ohne jeden Abzug nach Rechnungsdatum zu zahlen. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber, nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung hereingenommen. 4.2 Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, es sei denn, dass ein niedrigerer Schaden durch den Käufer oder ein höherer Schaden durch uns nachgewiesen wird.

 
4.3 Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere bei einer nach Abschluss des Kaufvertrages eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, durch die die Ansprüche des Verkäufers gefährdet werden, Wechsel- und Scheckproteste vorliegen, das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt worden ist oder der Käufer in Insolvenz fällt, sind wir berechtigt, unabhängig von etwaig eingeräumten Zahlungszielen, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheiten auszuführen. Darüber hinaus sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist zur Zahlung oder Leistung einer Sicherheit unter Ablehnungsandrohung zu kündigen. Alle offenen Fakturen werden sofort fällig.
 
4.4. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten. Rechte des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
 
5. Lieferung
5.1 Die Lieferung innerhalb Deutschland (außer  Inselregionen) und Niederlande erfolgt in der Regel frei Haus per Paketdienst. Andere Lieferorte und deren Lieferbedingungen werden gesondert vereinbart.

 
5.2 Im Einzelfall vereinbarte Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung.
 
5.3 Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerung oder Nichtlieferung, wenn diese durch Umstände verursacht werden, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere bei höherer Gewalt, Feuer, Hochwasser, Krieg, regierungsseitigen Maßnahmen, Ausfall von Anlagen, Unfällen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Beschaffungsschwierigkeiten von Material, Verpackung oder Transportraum.
 
5.4 Aufgrund solcher Umstände, die auf die Abwicklung des Kaufvertrages einwirken, sind wir berechtigt, die Lieferung um die entsprechende Zeit hinauszuschieben, oder bei längerer Dauer vom Vertrag zurückzutreten.
 
5.5 Für Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit gilt Ziffer 9.
 
6. Gefahrtragung
Die Ware reist grundsätzlich auf die Gefahr des Käufers, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

 
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos.

 
7.2 Die weitere Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Ist im Falle der §§ 947 Abs. 2, 948 BGB eine Sache des Käufers Hauptsache, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil schon jetzt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorware zum Gesamtwert der neuen Hauptsache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Das so erworbene Miteigentum gilt als Vorbehaltsware, die der Käufer für uns verwahrt.
 
7.3 Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im normalen Geschäftsgang gestattet und kann im Falle der Ziffer 5 von uns untersagt werden. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Forderungen aus Weiterveräußerungen werden hiermit bis zum Ausgleich aller unserer Rechnungen in Höhe des ausstehenden Betrages an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
 
8. Gewährleistung
8.1 Der Käufer hat die verkaufte Sache unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig auf etwaige Sachmängel zu untersuchen. Entdeckt der Käufer dabei einen Mangel hat er diesen unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort dem Verkäufer schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen. War der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung der Ware bei Lieferung nicht erkennbar, ist er unverzüglich nach seiner Entdeckung zu rügen.

 
8.2 Wir haften für nicht unerhebliche Mängel der verkauften Sache nur, wenn der Käufer uns diese unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Anlieferung der Ware, schriftlich meldet.
 
8.3 Wir übernehmen keine Haftung nach Verarbeitung der verkauften Sache sowie für Folgen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der verkauften Sache verursacht werden.
 
8.4 Bei Vorliegen von nicht unerheblichen Sachmängeln beseitigen wir nach unserer Wahl den Mangel oder liefern eine mangelfreie Sache (Nacherfüllung). Steht nach zweimaligem Nacherfüllungsversuch fest, dass Mangelbeseitigung oder Nachlieferung sich in unzumutbarer Weise verzögern, unmöglich geworden oder fehlgeschlagen sind, kann der Käufer mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
 
8.5 Alle Mängelgewährleistungsansprüche werden hinfällig, wenn uns der Käufer keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Die Ansprüche werden ferner hinfällig, wenn nicht sofort nach Feststellung der Mängel eine Be- oder Verarbeitung der Ware eingestellt oder unsere Ware mit Ware anderer Herkunft vermischt oder verbunden wird.
 
8.6 Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb von einem Jahr, beginnend ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
 
8.7. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der durch uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
 
9. Schadensersatz
9.1. Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafte Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass durch die Verletzung der Vertragszweck wesentlich gefährdet wird (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt insoweit abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen, die der Kunde an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet. Eine persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

 
9.2. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gehen nicht zu unseren Lasten
 
9.3. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von uns ist ausgeschlossen.
 
10. Schlussbestimmungen
10.1 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit der Käufer Kaufmann ist - nach unserer Wahl Hanau oder der Sitz des Käufers, für Klagen des Käufers ausschließlich Hanau. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
 
10.3 Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, keine Anwendung.
 
10.4 Sollte eine der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand 01.10.2018






 

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